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   LG Kleve, 06.11.2007 - 3 O 201/07   

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https://dejure.org/2007,25670
LG Kleve, 06.11.2007 - 3 O 201/07 (https://dejure.org/2007,25670)
LG Kleve, Entscheidung vom 06.11.2007 - 3 O 201/07 (https://dejure.org/2007,25670)
LG Kleve, Entscheidung vom 06. November 2007 - 3 O 201/07 (https://dejure.org/2007,25670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Unfallversicherung; Versicherungsschutz wegen einer beiseitigen Hörminderung eines Tinnitus aus Anlass eines Unfallereignisses; Voraussetzungen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Invaliditätsleistung; Treuwidrigkeit bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 5 U 222/06

    Pflicht des Unfallversicherers zur Belehrung über Frist für Invaliditätsmeldung?

    Auszug aus LG Kleve, 06.11.2007 - 3 O 201/07
    Die Geltendmachung des Anspruchs auf Invaliditätsleistung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer eine schriftliche Willenserklärung abgibt, mittels derer er die Invalidität unter Berufung auf die konkret eingetretene und festgestellte dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit geltend macht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2006, Az.: 5 U 222/06, veröffentlicht bei juris).

    Außerdem kann nach der Rechtsprechung das Berufen auf die Fristversäumung treuwidrig sein, und zwar, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer entgegen einer entsprechenden Verpflichtung nicht über die Frist des § 7 AUB 88 und die Voraussetzungen ihrer Wahrung belehrt hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.206, 5 U 222/06, veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus LG Kleve, 06.11.2007 - 3 O 201/07
    Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn dem Versicherer ein Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Rechtsfolgen der Fristversäumnis deutlich wird, er aber gleichwohl eine solche Belehrung unterlässt (BGH, Urteil vom 30.11.2005, Az.: IV ZR 154/04, veröffentlicht bei juris).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06

    Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen

    Auszug aus LG Kleve, 06.11.2007 - 3 O 201/07
    Ein Vertrauenstatbestand, der Versicherer werde sich auf die Ausschlussfrist nicht berufen, wird auch dann geschaffen, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers nicht unerheblichen Untersuchungen unterzogen hat (zuletzt LG Dortmund, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 2 O 270/06).
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